Datenschutz im Unternehmen
Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmen, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, wenn:
– Eine Firma, die mindestens 20 Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen hat, welche regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.
– Besondere Arten von personenbezogenen Daten verarbeitet werden z.B. GPS-Daten, medizinische Daten etc.
– Die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.
Die Fixkosten für interne Datenschutzbeauftragte sind für kleinere Firmen oft schwer zu tragen. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist die preisgünstigere Alternative.
Wie funktioniert es?
Bestellung
Nach Bestellung zum Datenschutzbeauftragten beginnt die Erstaufnahme.
Check & Überprüfung
Wir überprüfen den aktuellen Umsetzungsstand der DSGVO und erstellen einen Projektplan.
Laufende Beratung & Betreuung
Wir sind für Sie als Berater da. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um den Datenschutz.
Vorteile
Volle Kostenkontrolle /Flexible Dienste
Datenschutz-Leistungen zum Pauschalpreis. Auf Wunsch bieten wir auch individuelle Datenschutz-Pakete an.
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Alle unsere Datenschutzbeauftragten sind zertifiziert.
Fachliche Kompetenz & praxisorientiert
Wir suchen und bieten Ihnen immer die pragmatischsten Lösungen an.
Keine Reisekosten
Bei uns sind keine Vor-Ort-Termine erforderlich. Wir arbeiten in der Cloud und bundesweit.
Gerne helfen wir Ihnen weiter
